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Flexible gemeinnützige Altersteilzeit

Mit Blick auf die Erhöhung des Renteneintrittsalters und den Wegfall des Blockmodells haben Unternehmensvertreter in der Initiative für Beschäftigung OWL e. V. das flexible gemeinnützige Altersteilzeit Modell (fgA) entwickelt.

 

Kurz zusammengefasst:

Das in Kooperation entstandene fgA- Modell zielt auf den flexiblen Übergang älterer Beschäftigter im Alter von 60 – 67 Jahren durch einen stufenweisen Mix von Arbeit und Un-Ruhestand entsprechend der Anteile Arbeitsentgelt und Teilzeitrente. Die Differenz zwischen der Teilzeit und echter Teilrente zum vergleichbaren Nettoeinkommen bei herkömmlicher Altersteilzeit wird als Rentenbeiträge  durch dieArbeitgeber aufgestockt und mit der Übernahme von gemeinnützigen Tätigkeiten verknüpft. Die Forderungen für die Umsetzung des Modells richten sich in erster Linie an den Gesetzgeber, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Modellprojektes zu schaffen und u.a. die Umsetzung des Altersteilzeitgesetzes voran zu bringen. Erforderlich ist, die Zuverdienstgrenzen zu erhöhen und zwar in den unteren Einkommen relativ höher als in den oberen Einkommen. Das Einkommen des Teilzeitrentners wird über eine Steuergutschrift für gemeinnützige Tätigkeiten aufgestockt, und die erhöhten Zuschüsse der Arbeitgeber für die Rentenversicherung werden steuerlich freigestellt. Dazu ist eine einfache unbürokratische Handhabung seitens des Gesetzgebers notwendig.

 

Ausgangssituation:

• Zukünftiger Arbeitskräftebedarf

• Erhöhung des Renteneintrittsalters und Auslaufen des Altersteilzeitgesetzes bis Ende 2009 - Der Abschied vom sog. Blockmodell

• verstärkte Forderungen nach sozialer Verantwortung und bürgerschaftlichem Engagement

• fehlende Anreize für freiwillig längere Beschäftigung

• In den Unternehmen steigt das Durchschnittsalter der Beschäftigten - einhergehend mit einer

sich verändernden Alters- und Belegschaftsstruktur

• Die personalwirtschaftlichen Probleme steigen u.a. aufgrund von (gesundheitlichen) Leistungseinschränkungen

 

Gesamtzielsetzungen des Modells:

• Aufrechterhaltung und Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit bis 67

• Längere Bindung von Know - how in den Unternehmen

• Flexible Personalentwicklung in den Unternehmen - Flexibilisierung der Übergänge aus den Unternehmen

• Unterstützung des Übergangs in den aktiven gemeinnützigen (Un)Ruhestand – Förderung des gemeinnützigen Engagements

• Beschäftigungseffekte von über 55 –jährigen insbesondere in KMU und auch für Jüngere

• Beitrag zum Bewusstseinswandel (Abschied vom Blockmodell) durch differenzierte Kommunikation der Nutzenaspekte für alle Beteiligten: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Staat und Sozialversicherungen

 

Eckpunkte des fgA - Modells und Umsetzung:
Das Modell sieht einen flexiblen Übergang älterer Beschäftigter im Alter von 60 – 67 Jahren durch einen stufenweisen Mix von Arbeit und Ruhestand (Arbeitszeit und Freizeit) - entsprechend der Anteile Arbeitsentgelt und Teilzeitrente vor. Die flexible gemeinnützige Altersteilzeit sichert den TeilzeitrentnerInnen einen auskömmlichen Lebensunterhalt und ist für sie attraktiv. Die Eigenbeteiligung und die Motivation der Älteren ist notwendige Voraussetzung für die Umsetzung des Modells. Neben dem Teilzeitlohn und der Teilzeitrente wird als die sog. Dritte Säule die Differenz zwischen
Teilrente/Teilarbeit und End-Nettobetrag bei herkömmlicher Altersteilzeit definiert. In den dazu erstellten Modellrechnungen „Teilzeitarbeit – Teilzeitrente“ werden die Differenzen zwischen Teilrente und Teilarbeit zum End-Nettobetrag bezogen auf Einkommen- und Steuerklassen und
Rentenverläufen in den Entgeltvarianten von 2.000 €, 2750 € und 3500 € und 4200 € berechnet. (Anlage). Unterstellt wird eine flexible Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Teilrentenbezug (mindestens 20 % Beschäftigung) mit einer stufenweisen Umkehrung auf weniger Beschäftigungsanteile und mehr
Rente. Im Gesamtzeitraum reduziert sich die Arbeitszeit im Durchschnitt auf die Hälfte. Die Aufstockung der Beiträge für die Renten durch die Arbeitgeber richtet sich aus auf diese Differenz und wird verknüpft mit Anreizen für das bürgerschaftliche Engagement und für die Übernahme von gemeinnützigen Tätigkeiten. Die TeilzeitrenterInnen erhalten Einkommen aufstockend eine Steuergutschrift über die ihre gemeinnützige Tätigkeit im Rahmen des fgA Modells. Für alle Beteiligten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Staat und Rentenversicherung ist der Saldo der Kosten – Nutzenbilanz positiv.

 

Download Präsentation fgA-Modell Konzept und Umsetzung
Volker Wilde, 29. Januar 2008

 

Die Erfolgsfaktoren des IfB Modells:
Das Teilzeitrentenmodell ist dann umsetzbar und attraktiv, wenn

• Ab 60 die „volle (Teil)Rente“ ohne Abschläge ausgezahlt wird und bei Vollrentenbezug zur Hälfte gekürzt wird,

• die Rentenbeiträge durch die Arbeitgeber auf der Grundlage des bisherigen Vollzeitentgelts bis zu 90% aufgestockt werden,

• die Aufstockung durch die Arbeitgeber mit gemeinnütziger Tätigkeit der Teil- RentnerInnen verknüpft wird, das Einkommen des Teilrentners über den steuerlichen Freibetrag für gemeinnützige Tätigkeiten in einem Gesamtvolumen über die Teilrentenbezugszeitraum von durchschnittlich 5 Std. /Woche aufgestockt wird,

• die erhöhten Zuschüsse der Arbeitgeber für die Rentenversicherung steuerlich freigestellt sind,

• die Aufstockung durch die Arbeitgeber öffentlich gefördert wird, wenn Jüngere eingestellt werden,

• die zeitnahe Umsetzung ab Juli 2009 möglich ist,

• sich die Unternehmen freiwillig finanziell beteiligen,

• unternehmensspezifische Differenzierungen möglich sind (Schichtmodelle,
Tätigkeitsbereiche usw. )

• die Anteile der Altersteilzeitler insgesamt den Betrieb nicht überfordern (5%)

• die Unternehmen die Personalentwicklung Älterer mit der Förderung der gemeinnützigen Arbeit als Wettbewerbsvorteil nutzen.

 

Forderungen
Die Forderungen für die Umsetzung des Modells adressieren sich an den Gesetzgeber, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des fgA Modellprojektes zu sichern.


1) Die vorhandenen Regelungen zum jetzigen Altersteilzeitgesetz sind beizubehalten und die Umsetzung der förderlichen gesetzlichen Bedingungen ist voran zu bringen.

2) die Zuverdienstgrenzen für die TeilrentenbezieherInnen sind zu erhöhen

3) Die Aufstockung der Teilrente auf Basis der vollen Rente ohne Abschläge ist von der Steuer freizustellen, wenn die Teil-Beschäftigten durchschnittlich über die Laufzeit des Teilrentenbezugs durchschnittlich 5 Std. in der Woche gemeinnützig tätig sind.

4) Das fgA Modell soll praktisch handhabbar und einfach umgesetzt werden.
Das Modell der flexiblen gemeinnützigen Altersteilzeit ist ein Beitrag der Unternehmen, die Attraktivität von gemeinnützigem und sozialem Engagement zu stärken. Durch die Personalentwicklung Älterer wird die Beschäftigungsfähigkeit gestärkt und neue Übergänge geschaffen. Das Modell wird von Unternehmens- und Beschäftigtenvertretern in der Initiative für Beschäftigung OWL e. V. im Frühjahr 2007 vorgelegt.

Bielefeld, im Mai 2007

 

Ansprechpartner:

Volker Wilde , Stadtwerke Bielefeld GmbH

 

 

Mehr zum Modell fgA

 

 


In der Projektgruppe haben mitgewirkt:

Corinna Kampe, Bertelsmann AG - arvato, Volker Wilde, Stadtwerke Bielefeld GmbH, Jürgen Neumann, ehemals Stadtwerke Bielefeld GmbH, Peter Krüger, ehemals Betriebsratsvorsitzender Miele & Cie. KG, Ralph Kühn, Böllhoff KG, Frank Knuth, Dr. Oetker KG, Joachim Owczarek Dr. Oetker KG, Martina Helmcke, Initiative für Beschäftigung OWL e. V. und Bertelsmann Stiftung, Hans-Jürgen Kröger, ehemals Sparkasse Bielefeld, Gertrud Breuker , Initiative für Beschäftigung OWL e. V.