Flexible gemeinnützige Altersteilzeit
Flexible gemeinnützige Altersteilzeit
Mit Blick auf die Erhöhung des Renteneintrittsalters und den Wegfall des Blockmodells haben mit Unternehmensvertretenden das flexible gemeinnützige Altersteilzeit Modell (fgA) entwickelt. Das fgA-Modell zielt auf den flexiblen Übergang älterer Beschäftigter im Alter von 60-67 Jahren durch einen stufenweisen Mix von Arbeit und Un-Ruhestand entsprechend der Anteile Arbeitsentgelt und Teilzeitrente. Die Differenz zwischen der Teilzeit und echter Teilrente zum vergleichbaren Nettoeinkommen bei herkömmlicher Altersteilzeit wird als Rentenbeiträge durch die Arbeitgeber aufgestockt und mit der Übernahme von gemeinnützigen Tätigkeiten verknüpft. Die Forderungen für die Umsetzung des Modells richten sich in erster Linie an den Gesetzgeber, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Modellprojektes zu schaffen und u.a. die Umsetzung des Altersteilzeitgesetzes voran zu bringen.
Inhalte
Das Modell sieht einen flexiblen Übergang älterer Beschäftigter im Alter von 60-67 Jahren durch einen stufenweisen Mix von Arbeit und Ruhestand (Arbeitszeit und Freizeit) – entsprechend der Anteile Arbeitsentgelt und Teilzeitrente vor. Die flexible gemeinnützige Altersteilzeit sichert den TeilzeitrentnerInnen einen auskömmlichen Lebensunterhalt und ist für sie attraktiv.
Die Eigenbeteiligung und die Motivation der Älteren ist notwendige Voraussetzung für die Umsetzung des Modells. Neben dem Teilzeitlohn und der Teilzeitrente wird als die sog. dritte Säule die Differenz zwischen Teilrente/Teilarbeit und End-Nettobetrag bei herkömmlicher Altersteilzeit definiert. In den dazu erstellten Modellrechnungen „Teilzeitarbeit – Teilzeitrente“ werden die Differenzen zwischen Teilrente und Teilarbeit zum End-Nettobetrag bezogen auf Einkommen- und Steuerklassen und Rentenverläufen in den Entgeltvarianten von 2.000 €, 2750 € und 3500 € und 4200 € berechnet (siehe Präsentation und Konzept unter Downloads weiter unten).
Unterstellt wird eine flexible Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Teilrentenbezug (mindestens 20 % Beschäftigung) mit einer stufenweisen Umkehrung auf weniger Beschäftigungsanteile und mehr Rente. Im Gesamtzeitraum reduziert sich die Arbeitszeit im Durchschnitt auf die Hälfte. Die Aufstockung der Beiträge für die Renten durch die Arbeitgeber richtet sich aus auf diese Differenz und wird verknüpft mit Anreizen für das bürgerschaftliche Engagement und für die Übernahme von gemeinnützigen Tätigkeiten. Die TeilzeitrenterInnen erhalten Einkommen aufstockend eine Steuergutschrift über die ihre gemeinnützige Tätigkeit im Rahmen des fgA Modells. Für alle Beteiligten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Staat und Rentenversicherung ist der Saldo der Kosten – Nutzenbilanz positiv.
Downloads
Präsentation zum fgA-Modell
Konzept des fgA-Modells