7. Integrationskongress OWL

Am Montag, den 21.09.2015 fand der 7. Integrationskongress OWL unter dem Titel „Zuwanderung nach OWL – Chancen für die Region“ in den Räumlichkeiten des Museum MARTa Herford statt.

430 Menschen folgten dieser Einladung und füllten das MARTa bis auf den letzten Platz.

Veranstaltet wurde der Kongress vom Kreis Herford gemeinsam mit der Bezirksregierung Detmold, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Initiative für Beschäftigung  OWL e. V. und „widunetz – Netzwerk für Integration und Vielfalt im Kreis Herford“.

Die Teilnahme am Kongress bot dem Fachpublikum Gelegenheit, notwendige Weichenstellungen des Integrationsprozesses zu diskutieren und sich auszutauschen. Auch bestand Gelegenheit zum Austausch auf dem „Markt der Möglichkeiten“. 37 Institutionen und Einrichtungen aus OWL stellten hier ihre Arbeit im Bereich Integration vor.

Fachliche Impulse boten zwei unterschiedliche Vorträge:

Prof. Dr. Jochen Oltmer von der Universität Osnabrück referierte zum Thema „Migration – gestern, heute, morgen“ und stellt Zuwanderung in der Zeitspanne von 1900 bis heute dar. Er betonte, die aktuelle Debatte um Migration sei geprägt von Ad-hoc Thematisierungen, nicht von einer nachhaltigen Diskussion. Es werde nur über Instrumente gesprochen, die einer Zielerreichung dienen. Welche Ziele das seien sollten, werde in keiner Debatte behandelt. Des Weiteren seien die Diskussionen geschichtsblind und raumvergessend. Aus der Geschichte könne viel über die aktuelle Situation gelernt werden, außerdem müsse Migration immer global und nicht regional betrachtet werden. Dass die Niederlassung von Menschen mit Migrationshintergrund global gesehen statistisch ein eher selteneres Ereignis sei, komme noch hinzu.

Volker Maria Hügel von der GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.) hat in seinem Vortrag „Kinderrechte in der Flüchtlingspolitik“ Fragen aufgegriffen, die unseren gesellschaftlichen Umgang mit Menschen- und Grundrechten auf den Prüfstand stellen. Er zeigte das Konfliktfeld zwischen der UN-Kinderrechtskonvention und dem Ausländerrecht. An welcher Stelle der Gesetzte und Vorschriften das Kindeswohl stehe, sei nicht immer eindeutig. Er betonte, dass jede Entscheidung, bei der Kinder betroffen sind und das Kindeswohl nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt ist, rechtsfehlerhaft sei!

Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn Şenol Keser (Freier Journalist und Moderator aus Bielefeld).

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